Der Notar

Weitere Informationen zu unseren Notarleistungen

Notar

Markus Manderla

 

Persönliches:

  • geb. 1987
  • Verheiratet
  • Wohnort: Hamm

Vita:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster mit Abschluss 1. Staatsexamen im Jahr 2012
  • Schwerpunktsbereichsstudium Kriminologie und Straßenverkehrsrecht (2013)
  • Referendariat am Landgericht Dortmund -OLG Bezirk Hamm- (2014-2015) mit Abschluss 2. Staatsexamen
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Febr. 2016
  • Ablegung Notarprüfung (2020-2021)

 

Tätigkeitsbereiche:

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich (nicht abschließend):

  • Immobilienkaufverträge
  • Grundschuldbestellungen- und Löschungen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsgründungen (z.B. GmbH, AG, GbR, GmbH & Co KG usw.)
  • Gesellschaftsbeschlüsse
  • Umwandlungsrecht im Gesellschaftsrecht
  • Unterschriftenbeglaubigungen
  • Testamente bwz. "Verfügungen von Todes wegen"
  • Erbscheinsanträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbausschlagungen
  • Wohnungseigentum, Erbbaurecht (Bildung und Verkauf)
  • Übertragungsverträge/Schenkungen
  • Gesellschaftsrechtliche Fragen wie GmbH-Gründungen, Umwandlungen, Anmeldungen zum Handelsregister, Vereinsgründungen

 

 

Der Notariatsverwalter

Elmar Rademacher

Rechtsanwalt und Notar a.D. Rademacher wurde am 20.12.2022 zum Notariatsverwalter für den verstorbenen Notar Thier bestellt und ernannt.

Persönliches:

geb. 1950

Verheiratet, 2 Kinder

Wohnort: Münster

Vita:

Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und an der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster

Referendariat beim Landgericht Münster

Seit 1980 Rechtsanwalt

1990 - 31.08.2020 Notar

Tätigkeitsschwerpunkt:

Erbrecht

Gesellschaftsrecht

Kaufvertragsrecht

Hof- und Übertragsverträge

Grundstücksrecht/Sachenrecht

Mitgliedschaften:

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein

 

Tätigkeitsbereiche:

Dieselben wie bei Notar Manderla. Innerhalb der ersten 3 Monate ist der Notariatsverwalter berechtigt, neue Notargeschäfte vorzunehmen. Der Notariatsverwalter untersteht gem.§ 57 Abs.1 BNotO, soweit nichts anderes bestimmt ist, den für die Notare geltenden Vorschriften.

Notarteam

Heike Kamrad

Notarfachangestellte

Astrid Faust

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Buchhaltung

Martina Börtz

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Michaela Wessel

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Deike Sörensen

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Anna Dirkschnieder

Auszubildende zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten

Jasmin Manjit

Auszubildende zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten