Der Notar

Weitere Informationen zu unseren Notarleistungen

Notar

Markus Manderla

 

Persönliches:

  • geb. 1987
  • Verheiratet
  • Wohnort: Hamm

Vita:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster mit Abschluss 1. Staatsexamen im Jahr 2012
  • Schwerpunktsbereichsstudium Kriminologie und Straßenverkehrsrecht (2013)
  • Referendariat am Landgericht Dortmund -OLG Bezirk Hamm- (2014-2015) mit Abschluss 2. Staatsexamen
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Febr. 2016
  • Ablegung Notarprüfung (2020-2021)

 

Tätigkeitsbereiche:

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich (nicht abschließend):

  • Immobilienkaufverträge
  • Grundschuldbestellungen- und Löschungen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsgründungen (z.B. GmbH, AG, GbR, GmbH & Co KG usw.)
  • Gesellschaftsbeschlüsse
  • Umwandlungsrecht im Gesellschaftsrecht
  • Unterschriftenbeglaubigungen
  • Testamente bwz. "Verfügungen von Todes wegen"
  • Erbscheinsanträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbausschlagungen
  • Wohnungseigentum, Erbbaurecht (Bildung und Verkauf)
  • Übertragungsverträge/Schenkungen
  • Gesellschaftsrechtliche Fragen wie GmbH-Gründungen, Umwandlungen, Anmeldungen zum Handelsregister, Vereinsgründungen

 

 

Der Notariatsverwalter

Elmar Rademacher

Rechtsanwalt und Notar a.D. Rademacher wurde am 20.12.2022 zum Notariatsverwalter für den verstorbenen Notar Thier bestellt und ernannt.

Persönliches:

geb. 1950

Verheiratet, 2 Kinder

Wohnort: Münster

Vita:

Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und an der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster

Referendariat beim Landgericht Münster

Seit 1980 Rechtsanwalt

1990 - 31.08.2020 Notar

Tätigkeitsschwerpunkt:

Erbrecht

Gesellschaftsrecht

Kaufvertragsrecht

Hof- und Übertragsverträge

Grundstücksrecht/Sachenrecht

Mitgliedschaften:

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein

 

Tätigkeitsbereiche:

Dieselben wie bei Notar Manderla. Innerhalb der ersten 3 Monate ist der Notariatsverwalter berechtigt, neue Notargeschäfte vorzunehmen. Der Notariatsverwalter untersteht gem.§ 57 Abs.1 BNotO, soweit nichts anderes bestimmt ist, den für die Notare geltenden Vorschriften.

Notarteam

Astrid Faust

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Buchhaltung

Deike Sörensen

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

 

Anna Dirkschnieder

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Michaela Wessel

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Annegret Wennemann

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Jasmin Manjit

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Sarah Gnegel

Auszubildende zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten