Unsere Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei -gegründet von Rechtsanwalt und Notar Michael Randebrock- besteht seit 1977 in Drensteinfurt.
Ursprünglich befand sich die Kanzlei seit dem Erwerb und Umbau des historischen Ackerbürgerhauses am Kirchplatz 11 im Zentrum von Drensteinfurt. Rechtsanwalt und Notar a.D. Rademacher trat 1980 ein und kümmerte sich ab dem Jahr 1990 um notarielle Belange in Drensteinfurt.
Am 26.05.2017 erfolgte der Umzug in die Hammer Str. 28 in Drensteinfurt. Hier stellen wir Ihnen die Kanzleiräume vor.
Ab September 2020 bis Ende 2022 bestand die GbR-Sozietät aus drei Rechtsanwälten und mit Herrn Karl-Heinz Thier und Herrn Markus Manderla zugleich zwei Rechtsanwälten, die das Amt des Notars ausübten. Seit dem Tod des geschätzten Kollegen Herrn Karl-Heinz Thier wird die GbR-Sozietät durch die Gesellschafter Markus Manderla (Notar und Rechtsanwalt) und Elmar Rademacher (Rechtsanwalt, Notar a.D., Notariatsverwalter für den ausgeschiedenenen Notar Thier) fortgeführt. Wir werden durch ein Team von erfahrenen, engagierten und fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnen unterstützt. Die regelmäßige Fortbildung sowohl der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte als auch des ansässigen Notars sowie unserer Mitarbeiterinnen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Wir setzen als regionale Kanzlei in Drensteinfurt u.a. auf die persönliche Betreuung unserer Mandanten und auf das daraus resultierende Vertrauensverhältnis.
