Unsere Leistungen

Unsere Kanzlei berät Sie sowohl in notariellen sowie anwaltlichen Angelegenheiten:

 

Notarielle Tätigkeit

Im notariellen Bereich decken wir den gesamten notariellen Bedarf ab. Als Notar sind Herr Thier und Herr Manderla in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Ehe-, Erb- und Immobilienverträge müssen z.B. von Gesetzes wegen notariell beurkundet werden. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Notars zählt weiter die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen oder die Aufnahme von Nachlassverzeichnissen. Zur Verwendung im Ausland wir Ihnen gerne die mitunter erforderliche Apostille besorgt. Notar Thier und Notar Manderla berät Sie darüber hinaus auch beim Abschluss vieler nicht beurkundungspflichtiger Geschäfte. Näheres finden Sie in der Rubrik "Die Notare".

Anwaltliche Tätigkeit

Der Schwerpunkt in der anwaltlichen Tätigkeit liegt im "Zivilrecht" bzw. dem "Privatrecht". Die deutsche Rechtsordnung besteht aus den beiden großen Blöcken des öffentlichen Rechts (einschließlich des Strafrechts) und des Privatrechts. Das Zivilrecht ist also ein Oberbegriff und besteht aus vielen Unterrubriken und Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Kaufvertragsrecht, Verbraucherrecht, Kapitalmarktrecht oder dem Handelsrecht usw.

Privatrecht ist dabei ein Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten wie natürlichen Person und juristischen Person regelt. Das Privatrecht sieht – im Gegensatz zum Öffentlichen Recht – eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch darauf zu verzichten. Diese Freiheit kann allerdings durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist jedoch, davon unabhängig, für das Privatrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag, wie beispielsweise der Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag usw.

Näheres finden Sie in der Rubrik "Der Anwalt".