Rechtsanwalt Manderla als Anwalt für Mietrecht nahe Ahlen
Ein bestehendes Mietverhältnis birgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter das Potenzial von Uneinigkeiten. Verstöße gegen den Mietvertrag, z. B. wiederholte Verletzungen des Hausfriedens, zählen zu den häufigsten Vergehen. Regelwidriges Verhalten muss von keiner der beiden Parteien auf Dauer toleriert werden. Sind die Auseinandersetzung nicht im persönlichen Gespräch beizulegen, ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen. Rechtsanwalt Markus Manderla ist Anwalt für Mietrecht im Raum Ahlen.
Die anwaltliche Tätigkeit besteht schwerpunktmäßig aus Zivilrecht und Privatrecht, wobei Mietstreitigkeiten als zivilrechtliche Angelegenheit gelten. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht ist demzufolge ein Anwalt für Zivilrecht. Das Mietrecht ist überaus komplex und hält einige Stolperfallen bereit, die ein Laie kaum oder nur schwerlich überblicken kann. Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, ist immer wieder zu beobachten, dass Laien ohne anwaltliche Unterstützung prozessieren und dadurch in mietrechtlichen Streitfragen unterlegen sind. Um diesem kostspieligen Szenario vorzubeugen, sollte im Zweifelsfall rechtzeitig ein Rechtsanwalt für Mietrecht eingeschaltet werden.
Rechtsanwalt Markus Manderla ist nicht nur in mietrechtlichen Fragen der Ansprechpartner der Kanzlei Rademacher für Ahlen. Neben dem Mietrecht umfasst sein Tätigkeitsfeld folgende weitere Rechtsbereiche:
Das Reisevertragsrecht, welches z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Reisemängel) greift.
Das Grundstücksrecht, welches bei Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken zur Anwendung kommt.
Das Versicherungsrecht, um Leistungsansprüche im Schadensfall abzuklären und Betrug auszuschließen.
Das Verbraucherrecht, welches die Rechte des Verbrauchers schützt, z. B. bei Rückgabe von Waren.
Das Vereinsrecht, welches die öffentlich-rechtlichen Bezüge und Belange eines Vereins regelt.
Das Erbrecht, welches im Streitfall von großer Bedeutung sein kann, um den Nachlass eines Verstorbenen rechtskonform an die Erben zu verteilen.
Das Gesellschaftsrecht, welches die Belange einer privatrechtlichen Personenvereinigung regelt, die sich aus wirtschaftlichen Gründen zusammenschließt (z. B. eine GbR oder GmbH).
Das Kauf- und Vertragsrecht, welches sicherstellt, dass Verträge und Käufe rechtsgültig sind.
Haben Sie ein Anliegen im Bereich des Mietrechts oder betreffend anderer o. g. Rechtsbereiche, dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Manderla für eine Rechtsberatung.